Samstag, 26. Februar 2011

Unterbezahlung ist strafbar

Unterbezahlung ist strafbar
offenbar aber nicht in Deutschland
In Österreich ist das Unterlaufen von Mindestlöhnen in Zukunft strafbar. In Deutschland sollte man hingegen erst einmal anfangen, die Kräfte nach Kräften zu bestrafen, die sich gegen Mindestlöhne stellen. Zwar sind die Strafen nicht derart drakonisch, wie man sie ursprünglich gefordert hatte, aber 10.000 Euro maximal dafür zu berappen, dass man sich hat erwischen lassen, ist auch nicht wenig. Im Wiederholungsfalle ist die doppelte Strafe fällig.
In Deutschland würde es nicht funktionieren, da würden bereits schon beim Gedanken daran Lobbyverbände bei ihrem Abgeordneten schmieren protestieren. Von ähnlichen Vereinbarungen ist man in Deutschland noch weit entfernt. Wie es hier laufen würde? Vielleicht halbiert man bald wieder die Zahl der HartzIV Empfänger, in dem ein findiger gelber oder schwarzer Politiker die HartzIV Aufstocker aus dem System heraus nimmt und andere Zahlungen vorschlägt. Vielleicht HartzIV oder Mißfelder 1? Ob und wie man einmal so etwas macht und Zahlenschieberei betreibt, ist nicht bekannt. Klar ist nur, so wie in Österreich wird es in Deutschland nicht funktionieren.
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