Donnerstag, 28. April 2011

HartzIV: Kein Anspruch auf Datenschutz

Datenschutz hat in Sachen HartzIV
manchmal überhaupt keine Bedeutung mehr, da werden grundsätzliche Rechte mitunter einfach gebrochen und rechtswidrige Vorgänge gestartet, die derart erschreckend sind, dass selbst Datenschützern die Haare zu berge stehen. Im Saarland gibt es einige Fälle von Verstößen gegen den Datenschutz. Egal ob die Mitarbeiter der ARGE selbst oder die fragwürdigen Praktiken bestimmter Krankenkassen, die meisten der Verstöße, die Landesdatenschützerin Judith Thieser fand, haben mehr oder weniger direkt mit HartzIV zu tun. Dummheit, Ignoranz, Unkenntnis des Datenschutzes, Fahrlässigkeit oder absichtliche Verstöße, man kann es sich aussuchen, das Ergebnis ist dasselbe. Es sind immer wieder Bezieher von Arbeitsloengeld 2 oder ihre Familienangehörigen, die mit dem Fehlverhalten der Behörden zu tun haben und sich in den meisten Fällen nicht einmal wehren können.
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