Abmahnung für Debian 5
Dem gemeinen Linux-User bleibt dabei sicherlich
die Spucke weg. 700 Euro soll eine Frau aus Sachsen an die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft bezahlen für eine angebliche Urheberrechtsverletzung. Grund des Übels soll die Linux-Distribution Debian 5 sein, welche die Frau via Bittorent bezog. Eine holländische Softwarefirma gab den Auftrag dazu. Wie kann es dazu kommen, dass sich ein Unternehmen die Rechte für OpenSource Software heraus nimmt? Soviel kann eigentlich nicht einmal ein holländisches Unternehmen rauchen. Bei den Blindbirnen handelt es sich um die Firma Media Art Holland, die zwar nicht mit einer eigenen Webseite aber dafür mit einer Menge Einträge bei Google aufwarten kann. Alle Einträge handeln vom Abmahnwahn.
Natürlich hat der Fall im Netz bereits Wellen geschlagen und auch andere Anwälte haben sich des Themas angenommen. Für die abmahnende Kanzlei dürfte der Fall Debian zum peinlichen Eigentor werden, wenn es sich weiter herumspricht, dass man illegal abmahnt. Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte sind nicht zimperlich, wenn es um Abmahnungen geht. Dass man sich aber OpenSource als Geschäftsfeld wählt, ist neu. Eigentlich mahnt man die Raubkopierer nasser Saftspalten ab aber nicht Tux.
NachGedacht.Info
die Spucke weg. 700 Euro soll eine Frau aus Sachsen an die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft bezahlen für eine angebliche Urheberrechtsverletzung. Grund des Übels soll die Linux-Distribution Debian 5 sein, welche die Frau via Bittorent bezog. Eine holländische Softwarefirma gab den Auftrag dazu. Wie kann es dazu kommen, dass sich ein Unternehmen die Rechte für OpenSource Software heraus nimmt? Soviel kann eigentlich nicht einmal ein holländisches Unternehmen rauchen. Bei den Blindbirnen handelt es sich um die Firma Media Art Holland, die zwar nicht mit einer eigenen Webseite aber dafür mit einer Menge Einträge bei Google aufwarten kann. Alle Einträge handeln vom Abmahnwahn.
Natürlich hat der Fall im Netz bereits Wellen geschlagen und auch andere Anwälte haben sich des Themas angenommen. Für die abmahnende Kanzlei dürfte der Fall Debian zum peinlichen Eigentor werden, wenn es sich weiter herumspricht, dass man illegal abmahnt. Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte sind nicht zimperlich, wenn es um Abmahnungen geht. Dass man sich aber OpenSource als Geschäftsfeld wählt, ist neu. Eigentlich mahnt man die Raubkopierer nasser Saftspalten ab aber nicht Tux.
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nachgedacht - 26. Apr, 10:00
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