Donnerstag, 14. April 2011

Pech für die Arge - Geld für den Ein-Euro-Jobber

Die ARGE wird sich wahrscheinlich nun zweimal überlegen
wem sie welche Jobs anbietet. Ein Bezieher von ALG2 hatte für das Jobcenter der Stadt Mannheim Akten geschleppt und beim Umzug geholfen. Der Stein des Anstoßes war, dass man ohne die sonst arbeitslosen Helfer ein Umzugsunternehmen beauftragt hätte. Somit hat man eine Menge Geld gespart und der Arbeitslose klage auf die Auszahlung des branchenüblichen Lohnes. Erst das Bundessozialgericht gab dem Mann Recht (Az: B 14 AS 98/10) und das Jobcenter musste zahlen. Dass es dabei lediglich ums Recht ging zeigt der Punkt, dass ihm das eigentlich verdiente Geld angerechnet wird, behalten darf er nur 149 Euro. Es zeigt aber auch, dass selbst Behörden mit ihrer eigenen und schwammigen Rechtsauffassung zur Klasse der Ausbeuter gehören.
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