Donnerstag, 13. Januar 2011

Whistleblower leben gefährlich

Es muss nicht immer Wikileaks sein
aber es ist der Gedanke, der zählt. Deshalb sind zwei Schweizerinnen wegen des Verrates von Amtsgeheimnissen in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Es ging um Missbräuche von Sozialhilfe in der Schweiz. Die beiden Frauen haben den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt, nachdem die Stadt Zürich angeblich nicht bereit war, ihnen zu zuhören. Eines hat der Fall allerdings gebracht, die Öffentlichkeit in der Schweiz kennt nun die Vorgänge. Eine andere Sache ist, wie damit und mit den beiden "Verräterinnen" umgegangen wird.
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