Donnerstag, 30. August 2012

Auf das Kind von Amts wegen eingeprügelt

Es soll nur eine Ohrfeige gewesen sein,
die eine Betreuerin dem Jungen verpasst haben soll und das, so zumindest ist die Aussage der verantwortlichen Stelle, soll nur in Notwehr geschehen sein.
Lange ist das Ereignis noch nicht her, in den Amtsstuben des Leipziger Jugendamtes scheint dieser Fall von "hauseigener Kindesmisshandlung" unter zu gehen, für die Mutter, deren 11jähriges Kind in der Obhut des Jugendamtes, genauer gesagt, einer Firma, die im Auftrag des Jugendamtes Jugendliche betreut, ist die Angelegenheit keineswegs erledigt.
Als man ihr vor mehreren Jahren das Sorgerecht entzog, war dies vielleicht für Mutter und Kind das beste, Die Mutter war aufgrund ihrer eigenen Verfassung, rückblickend, nicht in der Lage, für ihr Kind zu sorgen. Also kümmerte sich das Jugendamt und daraufhin mehrere Therapeuten und Kliniken um das Kind, nachdem sich auch heraus gestellt hatte, dass der Kindsvater die Mutter und sein eigenes Kind misshandelte. Das ursprüngliche Ziel war, dass die Beiden, die Mutter und das Kind, wieder zusammenfinden könnten sobald sich der Gesundheitszustand der jungen Frau gebessert hatte.
Vielleicht hat er das auch in der Zwischenzeit, was sich aber merklich verschlechtert hatte, war der Allgemeinzustand des Kindes. Im Laufe seines jungen Lebens wurden einige Diagnosen gestellt, das Kind war verhaltensauffällig geworden, litt unter ADHS und es wurde in verschiedene Pflegefamilien gesteckt, die samt und sonders mit dem Kind überfordert waren und es nach kurzer Zeit wieder los werden wollten. Das alles geschah mit Wissen einer verzweifelten Mutter, der man das Sorgerecht stumpf verweigerte. In der Anfangszeit hatten Mutter und Kind noch Umgang miteinander, der wurde später von den Verantwortlichen jeder Firma und auch des gerichtlich bestellten Vormundes des Kindes immer weiter geschrumpft, so dass ein Kontakt nur noch nach Laune der Betreuer stattfinden konnte, zum Nachteil von Mutter und Kind.
Bevor das Kind in die Obhut jener Leipziger Firma kam, berichtete die Mutter vom merklich gebesserten Verhalten des Kindes, das sich schlagartig veränderte, als man es von Leipzig aus betreute. Da beklagte die Mutter plötzlich, dass man ihr vorwarf, dass das Kind sein schlechtes Benehmen ja nur von der Mutter haben könnte, die seltsamerweise kaum persönlichen Umgang mit ihren Kind hatte. In vielen Gesprächen erzählte die Mutter, mit welch rabiaten Mitteln versucht wurde, Verhaltensauffälligkeiten an einem Kind festzustellen, das in ihrer Gegenwart, bei den wenigen persönlichen Zusammentreffen, lammfromm gewesen sein soll. Die Mutter berichtete auch vom Potential ihres Kindes und wie das von den Betreuern konsequent ignoriert wurde.
Es ist kaum zu glauben, dass das Jugendamt, in dessen Obhut in Leipzig bereits eine junge Mutter und ihr Kind gestorben war, einem Zehnjährigen Kind die angemessene Betreuung versagt, weil es nicht in der Lage ist, die Verhaltensauffälligkeiten des Kindes zu interpretieren und angemessen zu behandeln. Die Mutter erzählte von einem Kind, das, noch bevor es jemals eine Schulbank drückte, das mathematische Verständnis eines Viertklässlers hatte. Sie berichtete davon, dass ihr Kind regelmässig Wutanfälle bekommen soll, wenn sich in der Struktur des Tagesablaufes, in der Zusammensetzung der Betreuer oder in alltäglichen Leben etwas ändere, sie berichtete von der Merkwürdigkeit, dass das Kind mehrere tage benötigte, um sich auf Veränderungen einstellen zu können und sie redete davon, dass das Kind nie von sich selbst, seinen Gefühlen und sein Gedanken sprach. Bei den wenigen Treffen soll es demnach immer nur im dieselben Themen gegangen sein, Autos, Technik und Mathematik.
Wir haben uns danach umgehört und recherchiert. Heraus kam, daß das 10jährige Kind der Frau aus Leipzig höchstwahrscheinlich am Aspergersyndrom leidet. Beim Leipziger Jugendamt scheint man noch nicht dahinter gekommen sein obwohl man der Mutter, ihren Reden nach, mehrfach mit Diagnosen und Beschwerden ihres eigenes Kindes Auskunft gegeben haben soll. Irgendwie erklären sich damit die Auffälligkeiten beinahe von selbst. Das Fatale an der amtlichen Blindheit ist, dass man das Kind in eine Psychiatrie abschieben will, weil sich keine anständige Betreuerin findet, die mit dem Kind klar kommt. Vielleicht ist der Weg in eine Klinik für das gebeutelte Kind das Beste, ob es dort wieder heraus kommt und ein relativ normales Leben führen kann, ist unklar. Die Mutter, die sich von ihrer eigenen Betreuerin im Stich gelassen und über den Tisch gezogen fühlt, ist hilflos und ob sie jemals zu ihrem Kinde findet, ist fraglich.
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Anton Anon (Gast) - 30. Aug, 20:42

sehr traurig

es ist schon unglaublich welche Verhältnisse im Deutschland der Gegenwart möglich sind. wirklich übel.

nachgedacht - 30. Aug, 21:46

Leider aber Tatsache.
Ich wünschte, es wäre nur ausgedacht, aber selbst ich habe nicht einmal eine solche phantasie

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