Innere Kriegsvorbereitungen in Deutschland

Während der letzten Montagsdemonstrationen 1989
in Leipzig fallen, zurückgeschaut, zwei Dinge auf. Das eine ist die von Leipzger Prominenten und von den Demonstranten weitergetragene Losung Keine Gewalt und die Tatsache, dass die DDR Führung Truppenteile der Nationalen Volksarmee in Bereitschaft gehalten hatte, die ein Blutbad anrichten sollten. Etwas ähnliches könnte wieder geschehen, denn das Bundesverfassungsgericht hat Bundeswehreinsätze im Inneren erlaubt.
Die Vergewaltigung des Grundgesetzes soll nur in Ausnahmefällen möglich sein aber es ist bekannt, dass Ausnahmen die Regel gern verdrängen und politische Realität werden. Die Süddeutsche Zeitung argumentiert ebenso und zeichnet ein gar düsteres, politisches Bild. Den schwarzen Peter daran haben die Richter des Verfassungsgerichtes und sie werden die Buhmänner für alle Zeit bleiben. Es wird auch niemanden geben, der das Urteil kassiert, es sei denn, der Bundestag stemmt sich geschlossen gegen die Entscheidung aus Karlsruhe, was aber nie geschehen wird.
Es wird damit auch Zeit, nicht nur über die Entscheidung selbst schockiert zu sein sondern auch darüber nachzudenken, wie die politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen einer solchen Entscheidungen aussehen. Nach dem Einstampfen der Wehrpflicht und den Aufbau einer Berufsarmee war die Entscheidung, der Reichswehr Bundeswehr erweiterte Befugnisse, vor allem im Inneren, einzuräumen, beinahe logisch und absehbar. Eine Hürde ist also gefallen. Die nächste Hürde ist der Befehl eines Soldaten der Bundeswehr, auf Bundesbürger zu schießen. Die Hürde ist hoch aber die Entscheidung ist sehr bequem und damit ist die Demokratie wieder ein Stück weit abgeschafft.
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