Donnerstag, 5. Mai 2011

Karlsruhe kippt die Sicherungsverwahrung

Es soll ein schleichender Tod sein
den die Inhaftierten durchleben, bis sie irgendwann einmal hinter Gittern sterben, obwohl sie ihre Strafe schon lange abgesessen hatten. Bereits im letzten Jahr hatte ein Gefangener gegen seine Sicherungsverwahrung geklagt und Recht bekommen. Seither muss die Bundesregierung die Sicherungsverwahrungen aufheben udn die Gefangenen freilassen. Aber was macht man mit Tätern, bei denen die Rückfallquote besonders hoch ist? Der neueste Versuch heisst therapieren. Bringt das etwas?
Die Gesetzeswidrigkeit mancher Urteile mag vielleicht stimmen, aber wo ist genau der schmale Grat zwischen Persönlichkeitsrechten und öffentlicher Sicherheit? Auch wenn das Bundesverfassungsgericht nichts darüber gesagt hatte, bleiben diese Fragen zu klären, denn ein freigelassener Sexualstraftäter würde in Freiheit mehr Kosten als ein Aufenthalt in einer stationären Therapieeinrichtung.
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