Donnerstag, 13. Januar 2011

Neonazis dürfen in einer Schule feiern

Ausgerechnet in einem Bau des Architekten
Taut, den die Nazis 1933 von allem ausschlossen, feiert die NPD ihren Wahlkampfauftakt in Berlin. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes mag möglicheriwese verwaltungstechnisch korrekt sein, politisch ist sie allerdings alles andere als korrekt. Die Frage ist, wie man hinterher die Ehre Max Tauts und der nach ihm benannten Schule wieder herstellt. Es war Absicht der Rechtsradikalen, ihre ehemaligen Gegner auch noch posthum zu beleidigen und ein deutsches Gericht gibt dem recht. Hat Justizia eigentlich noch alle Tassen im Schrank? Die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist beinahe genauso schlimm, als wenn die rechtsradikalen Parteien in Sachsenhausen den Geburtstag ihres Führers ihres Parteivorsitzenden feiern wollen und dafür Recht bekämen.
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