Kampf der Telephonwerbung
Mancher Kunde wünscht die Werber
auf den Mond, aber da waren bisher nur die Amerikaner. Sagt man. Früher reichte es mitunter aus, dass der "Kunde" einen Telephonanschluss hatte, manchmal brauchte es nicht einmal das, da berief man sich einfach auf einen Kaufvertrag, der nie zustande gekommen wahr. In der Zwischenzeit wurden die Zügel fester angezogen und diverse Callcenter und Unternehmen schwatzten dem ahnungslosen Telehonbesitzer Dinge auf, bis sich die Balken bogen. Somit erhöhten sich auch die Beschwerden. Man nennt das unerlaubte Telephonwerbung, gegen welche die gültige Rechtslage nicht straff genug ist, denn es finden sich noch immer Schlupflöcher für nervende Werbeversuche.
Ein Punkt, um dem am Telephon geschlossenen Vertrag ungültig zu machen und eine weitere Hürde einzubauen soll eine nachträgliche, schriftliche Bestätigung sein, mit der man der Sache Herr werden will. Aber ob es etwas nützt? Wirtschaftlich ist die Werbung per Draht noch immer, ob da die Erhöhung der Strafen etwas bringt, ist zweifelhaft. Auch was eine zusätzliche Einwilligung angeht, es ist nicht sicher, ob dies wirklich das Ei des Kolumbus ist. Immerhin, vor allem bei alten Leuten, würden Drückerkolonnen wieder einmal ein leichtes Spiel haben, wenn sie behaupten, es hätte ein Gespräch am Telephon stattgefunden und man wolle nun den Vertrag festmachen.
Kann man die Sache nicht komplett verbieten?
NachGedacht.Info
auf den Mond, aber da waren bisher nur die Amerikaner. Sagt man. Früher reichte es mitunter aus, dass der "Kunde" einen Telephonanschluss hatte, manchmal brauchte es nicht einmal das, da berief man sich einfach auf einen Kaufvertrag, der nie zustande gekommen wahr. In der Zwischenzeit wurden die Zügel fester angezogen und diverse Callcenter und Unternehmen schwatzten dem ahnungslosen Telehonbesitzer Dinge auf, bis sich die Balken bogen. Somit erhöhten sich auch die Beschwerden. Man nennt das unerlaubte Telephonwerbung, gegen welche die gültige Rechtslage nicht straff genug ist, denn es finden sich noch immer Schlupflöcher für nervende Werbeversuche.
Ein Punkt, um dem am Telephon geschlossenen Vertrag ungültig zu machen und eine weitere Hürde einzubauen soll eine nachträgliche, schriftliche Bestätigung sein, mit der man der Sache Herr werden will. Aber ob es etwas nützt? Wirtschaftlich ist die Werbung per Draht noch immer, ob da die Erhöhung der Strafen etwas bringt, ist zweifelhaft. Auch was eine zusätzliche Einwilligung angeht, es ist nicht sicher, ob dies wirklich das Ei des Kolumbus ist. Immerhin, vor allem bei alten Leuten, würden Drückerkolonnen wieder einmal ein leichtes Spiel haben, wenn sie behaupten, es hätte ein Gespräch am Telephon stattgefunden und man wolle nun den Vertrag festmachen.
Kann man die Sache nicht komplett verbieten?
NachGedacht.Info
nachgedacht - 31. Mai, 21:00
0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Trackback URL:
https://nachgedachtinfo.twoday.net/stories/19448270/modTrackback