Sonntag, 26. August 2012

HartzIV: zusammen wohnen heisst nicht, zusammen leben

Da musste erst das Bundessozialgericht kommen
und feststellen, dass der, der unter einem dach lebt, nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Ist das etwa ein Richtung weisendes Urteil? Für so manche Wohngemeinschaft wäre das von Vorteil, das Urteil (AZ: B 4 AS 34/12 R) lässt aber offen, wie eine Prüfung der Lebensumstände aussehen soll. Vor allem, wenn ein Amt einen potentiellen Missbrauch verhindern will. Apropos Missbrauch. Stellt sich die Frage, ab wann Mann und Frau eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Getrennt leben geht manchmal schneller als umgekehrt. Es fragt sich nur, wer wem was beweisen muss. So manche Behauptungen von Ämtern zwingen ahnungslose Bürger mitunter dazu, das Gegenteil beweisen zu müssen, obwohl die Ämter in der Beweispflicht wären.
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