Auslandsreisen für Hartzer
Dard es Auslandsreisen für Empfänger von Arbeitslosengeld 2
geben, in familiären Angelegenheiten? Das Landessozialgericht lehnte das Begehren des Mannes ab, weil für die Reise kein besonderer Umstand vorlag. Der Mann hatte geklagt, weil er zu seiner im Ausland lebenden Frau reisen wollte. Umzüge wären ein solcher Umstand, für den Mehrbedarf beansprucht werden kann aber Besuchsreisen? Vielleicht hätte der Mann einfach zu seiner Frau ziehen sollen. Wahrscheinlich hätte ihm das Jobcenter den Umzug vielleicht sogar bezahlt. Fraglich, ob er im Ausland weiterhin ALG 2 bekommen hätte. Wahrscheinlich eher nicht.
NachGedacht.Info
geben, in familiären Angelegenheiten? Das Landessozialgericht lehnte das Begehren des Mannes ab, weil für die Reise kein besonderer Umstand vorlag. Der Mann hatte geklagt, weil er zu seiner im Ausland lebenden Frau reisen wollte. Umzüge wären ein solcher Umstand, für den Mehrbedarf beansprucht werden kann aber Besuchsreisen? Vielleicht hätte der Mann einfach zu seiner Frau ziehen sollen. Wahrscheinlich hätte ihm das Jobcenter den Umzug vielleicht sogar bezahlt. Fraglich, ob er im Ausland weiterhin ALG 2 bekommen hätte. Wahrscheinlich eher nicht.
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nachgedacht - 15. Aug, 11:00
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