Mittwoch, 25. Juli 2012

Keine Witwenrente für Angehörige von KZ-Opfern

Nicht dass Juristen vom Fortbestand des Deutschen Reiches überzeugt sind
denn kapituliert haben seinerzeit nur die Wehrmachtsteile aber der braune Ungeist des einstigen Staates besteht bis heute fort und hat schon beizeiten Eingang in Gesetzbüchern und Beamtenhirnen gefunden. Manche Überzeugungen hat deutsche Amtsstuben nie verlassen.
So wird gerade der Witwe eines ehemaligen KZ-Häftlings die Hinterbliebenenrente verweigert. Die Bezirksregierung Düsseldorf zweifelt die Richtigkeit von ärztlichen Befunden an , die in den 50er Jahren ein verfolgungsbedingtes Leiden diagnostizierten. Besser kann man Menschenwürde nicht mit den Füssen treten. Was wird als nächstes abgelehnt werden? Etwa die Anekennung als Opfer des SED Regimes? Werden vielleicht auch noch den letzen Überlebenden von Auschwitz die Hilfen versagt, weil deutsche Behörden die Existenz des Vernichtungslagers in Frage stellen? Dass man in Deutschland eine Krankheit von Amts wegen anzweifelt, ist nicht neu, das müssen psychisch Kranke mit der Rentenversicherung und mit Amtsärzten tagtäglich erleben. Dass Verfolgte des Naziregimes weiterhin diskriminiert werden, ist auch ein alter Hut. Neu ist nur, dass der braune Abfall des Düsseldorfer Amtsschimmels in die Öffentlichkeit getragen wird.
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