Samstag, 28. Juli 2012

Versicherungen und HartzIV

Es ist nicht leicht und einfach
die Errungenschaften der Wohlstandsgesellschaft zu unterhalten, wenn man gezwungen ist, von ALG2 zu leben. Versicherungen sind Dinge, die der Gesetzgeber nicht zwingend für notwendig hält. Im vorliegenden Fall geht es darum, dass manche Versicherungen sozusagen als Luxus gelten und nicht der Existenzsicherung dienen. Für den Gesetzgeber sind Dinge wie Krankenhaustagegeldversicherung oder Rechtschutzversicherung vollkommen unnötig. (Az: S 46 AS 1273/10) Der Anspruch an Leistungen, wie sie diese Versicherungen böten, sei bereits bereits gedeckt.
Was ist aber mit Lebensversicherungen? Bereits zu Beginn der so genannten Arbeitsmarktreform HartzIV war klar, dass die meisten Besitzer einer Lebensversicherung dieselbe einstampfen mussten und dass die Versicherungen auf Betreiben der Rot/Grünen Bundesregierung unter Schröder einen gigantischen Gewinn erzielten. Geändert hat sich daran sehr wenig.
Gerichtsurteil für oder gegen die Betroffenen, grundsätzlich bleibt eine Frage zu klären, die aber keinesfalls etwas mit der Existenzsicherung oder HartzIV zu tun hat: welche Versicherung ist denn nun wirklich wichtig und nützlich?
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