Dienstag, 30. August 2011

Lieber kein Hartz4!

Das ist wahrscheinlich leichter gesagt
als getan und wenn doch, dann sollte der oder die Betroffene wissen, was er/sie/es kann und was nicht. Das können ist in finanzieller Hinsicht gemeint und betrifft Geldzuwendungen von der Verwandtschaft. Die können, wenn sie pflichtgemäß angegeben sind, dem betroffenen Hartz-Opfer mitunter in Bedrängnis bringen. Der Gesetzgeber rechnet diese dem Regelsatz an, man könnte das auch dahingehend interpretieren, dass die Betroffenen arm bleiben sollen. Oder ist es nur die rechtmäßige Verrechnung mit dem Regelsatz, der aus Steuergeldern finanziert wurde? Klar ist, das nichts einfach zu sein scheint, was HartzIV als Aushängeschild hat und wer Geldgeschenke in größerer Menge unbar entgegen nimmt, der ist mitunter selbst schuld.
Dies soll jetzt aber nicht heißen, dass wir Betrug unterstützen.
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