Heatballs wurden verboten!
Als erstes die Frage, was sind Heatballs?
Früher kannte man sie auch unter dem Namen Glühlampe. Das konventionelle, Strom fressende und Wärme spendende Leuchtmittel wurde von der EU verboten, stattdessen hatte der Verbraucher quasi die Wahl zwischen Pest und Cholera. Er konnte entscheiden, ob er sich Schwermetalle unter den Lampenschirm hängen wollte oder zu viel Geld für teure LED-Leuchten, die natürlich noch mehr kosten, ausgeben wollte. Eine typische Lobbyentscheidung der EU eben.
Es ist aber auch so, dass man in beinahe vorauseilendem Gehorsam alles verbietet und bestraft, was gegen die Entscheidungen der Europäischen Union verstößt, dabei ist es unerheblich, ob die Aktionen nun sinnvoll oder eben sinnfrei sind, gegen so genanntes Recht und Gesetz kommt niemand an, auch wenn er der Fragwürdigkeit von EU Entscheidungen einen Spiegel vorhalten will.
Das Verwaltungsgericht in Aachen verbietet eine Aktion, die sich auf satirische Weise mit dem Glühlampenverbot befasst. Es ist die Frage zu klären, ob die zu Wärmestrahlern umfunktionierten Glühlampen wirklich „Heatballs“, als Wärmestrahler oder nur schnöde, missbrauchte Glühlampen sind, die in der EU keine Daseinsberechtigung haben dürfen und sollen. Tatsächlich gehen bei einer herkömmlichen Glühlampe rund 95 Prozent der Energie als Wärme verloren, weitaus mehr als bei LED Lampen oder auch nur Energiesparlampen. Dennoch, die als Protestaktion benutzten Leuchtmittel aus China dürften, auch wenn die Hauptsache noch nicht entschieden ist, kaum eine Chance haben, auf dem deutschen Markt einer Protestaktion zur Verfügung zu stehen. Damit wäre zwar die Sache an sich (vielleicht) richtig entschieden, aber es tun sich weitere Fragen auf. Was ist in diesem Fall mit der Meinungsfreiheit in der Europäischen Union? Ein deutsches Gericht hätte unter Umständen gegen das Grundgesetz und europäische Richtlinien verstoßen, nur um wirtschaftlichen Grundsätzen mit Vorauseilendem Gehorsam genüge zu tun.
Ein Hoch auf Europa. Nein, lieber doch nicht..
NachGedacht.Info
Früher kannte man sie auch unter dem Namen Glühlampe. Das konventionelle, Strom fressende und Wärme spendende Leuchtmittel wurde von der EU verboten, stattdessen hatte der Verbraucher quasi die Wahl zwischen Pest und Cholera. Er konnte entscheiden, ob er sich Schwermetalle unter den Lampenschirm hängen wollte oder zu viel Geld für teure LED-Leuchten, die natürlich noch mehr kosten, ausgeben wollte. Eine typische Lobbyentscheidung der EU eben.
Es ist aber auch so, dass man in beinahe vorauseilendem Gehorsam alles verbietet und bestraft, was gegen die Entscheidungen der Europäischen Union verstößt, dabei ist es unerheblich, ob die Aktionen nun sinnvoll oder eben sinnfrei sind, gegen so genanntes Recht und Gesetz kommt niemand an, auch wenn er der Fragwürdigkeit von EU Entscheidungen einen Spiegel vorhalten will.
Das Verwaltungsgericht in Aachen verbietet eine Aktion, die sich auf satirische Weise mit dem Glühlampenverbot befasst. Es ist die Frage zu klären, ob die zu Wärmestrahlern umfunktionierten Glühlampen wirklich „Heatballs“, als Wärmestrahler oder nur schnöde, missbrauchte Glühlampen sind, die in der EU keine Daseinsberechtigung haben dürfen und sollen. Tatsächlich gehen bei einer herkömmlichen Glühlampe rund 95 Prozent der Energie als Wärme verloren, weitaus mehr als bei LED Lampen oder auch nur Energiesparlampen. Dennoch, die als Protestaktion benutzten Leuchtmittel aus China dürften, auch wenn die Hauptsache noch nicht entschieden ist, kaum eine Chance haben, auf dem deutschen Markt einer Protestaktion zur Verfügung zu stehen. Damit wäre zwar die Sache an sich (vielleicht) richtig entschieden, aber es tun sich weitere Fragen auf. Was ist in diesem Fall mit der Meinungsfreiheit in der Europäischen Union? Ein deutsches Gericht hätte unter Umständen gegen das Grundgesetz und europäische Richtlinien verstoßen, nur um wirtschaftlichen Grundsätzen mit Vorauseilendem Gehorsam genüge zu tun.
Ein Hoch auf Europa. Nein, lieber doch nicht..
NachGedacht.Info
nachgedacht - 27. Jul, 12:00
0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Trackback URL:
https://nachgedachtinfo.twoday.net/stories/34644502/modTrackback