Dienstag, 7. Juni 2011

Strauss-Kahn: Schuldig oder nicht?

Er hätte vor einem deutschen Gericht
angeklagt werden sollen um sicher zu gehen, auch wirklich freigesprochen zu werden. Der ehemalige Chef des IWF erhält nun vor einem New Yorker Gericht seine Klage. Er wird nicht nur nicht ganz einfach, sondern gar nicht ungeschoren davon kommen. Sein Opfer, eine 31jährige Angestellte des Sofitel bleibt noch immer ungenannt und es geht auch nicht darum, aus der Handlung Kapital zu schlagen. Die Sache zeigt aber eines, nämlich die Tatsache, dass kriminelle Handlungen, egal welche verübt werden, kaum etwas mit Unterschichten, unterdurchschnittlicher Bildung oder einer schweren Kindheit zu tun haben muss. Im Falle Strauss-Kahn ist es nicht anders als bei jedem gewöhnlichen Vergewaltiger. Strauss-Kahn ist ein gewöhnlicher Vergewaltiger, der Unterschied ist nur, er begleitete hohe politische Posten, was ihn aber nicht berechtigt, ausserhalb des Gesetzes zu leben.

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