HartzIV ist verfassungswidrig und muss neu berechnet werden
Bis zum Ende des Jahres
hat nun der Gesetzgeber Zeit, HartzIV neu anzupassen und zu berechnen.
Was vom Bundesverfassungsgericht missbilligend angekreidet wurde, ist beispielsweise die willkürliche Schätzung der Regelsätze für Kinder. Der Bedarf, der derzeit bei 60% liegt, ist nicht mit angemessenen Methoden ermittelt wurden sondern unterliegt intransparenten Schätzungen. Zusammenfassend kann man sagen dass die Regelsätze für Erwachsene und Kindern in Teilen verfassungswidrig sind. Das Urteil dürfte auch bedeuten, dass sich an einigen Verfahren vor den Sozialgerichten nichts ändert. Es dürften aber noch einige Verfahren hinzu kommen, nicht wenige werden wahrscheinlich aufgrund dieses urteil den Mut zum klagen finden.
Ob sich an den Regelsätzen für Erwachsene wesentliches ändert ist unklar, für Kinder werden sich die Sätze mit Sicherheit ändern. Die Frage ist nur, in welcher Weise und in welcher Höhe werden die Beträge aufgestockt. Das Urteil sagt allerdings nicht aus, woher die Kosten kommen sollen. Ebenfalls liegt es offensichtlich im Ermessensspielraum des Gesetzgebers, den Empfängern von ALG2 soziokulturell mehr Möglichkeiten zu geben, ein Punkt, der seit der Einführung von HartzIV beinahe vollkommen vernachlässigt wurde.
Hans-Jürgen Papier hatte einige Punkte im Zusammenhang mit dem SGB2 gekippt. Nicht vom Urteil berührt sind allerdings Menschen, die nach SGB12 behandelt werden. Es gibt Menschen, die durch Behinderungen aus dem normalen Rahmen herausfallen und nicht nach dem zweiten Gesetzbuch Behandlung finden. Darunter fallen Patienten auch Menschen mit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder einen theoretischen Anspruch auf Mehrbedarf aus verschiedenen Gründen. Diese Menschen werden nicht durch die ARGEn unterstützt, meist sind hier Kommunen oder Landkreise direkt verantwortlich. Wünschenswert wäre auch gewesen, auch Betroffene des SGB 12 in das Urteil einzubeziehen.
NachGedacht Info
hat nun der Gesetzgeber Zeit, HartzIV neu anzupassen und zu berechnen.
Was vom Bundesverfassungsgericht missbilligend angekreidet wurde, ist beispielsweise die willkürliche Schätzung der Regelsätze für Kinder. Der Bedarf, der derzeit bei 60% liegt, ist nicht mit angemessenen Methoden ermittelt wurden sondern unterliegt intransparenten Schätzungen. Zusammenfassend kann man sagen dass die Regelsätze für Erwachsene und Kindern in Teilen verfassungswidrig sind. Das Urteil dürfte auch bedeuten, dass sich an einigen Verfahren vor den Sozialgerichten nichts ändert. Es dürften aber noch einige Verfahren hinzu kommen, nicht wenige werden wahrscheinlich aufgrund dieses urteil den Mut zum klagen finden.
Ob sich an den Regelsätzen für Erwachsene wesentliches ändert ist unklar, für Kinder werden sich die Sätze mit Sicherheit ändern. Die Frage ist nur, in welcher Weise und in welcher Höhe werden die Beträge aufgestockt. Das Urteil sagt allerdings nicht aus, woher die Kosten kommen sollen. Ebenfalls liegt es offensichtlich im Ermessensspielraum des Gesetzgebers, den Empfängern von ALG2 soziokulturell mehr Möglichkeiten zu geben, ein Punkt, der seit der Einführung von HartzIV beinahe vollkommen vernachlässigt wurde.
Hans-Jürgen Papier hatte einige Punkte im Zusammenhang mit dem SGB2 gekippt. Nicht vom Urteil berührt sind allerdings Menschen, die nach SGB12 behandelt werden. Es gibt Menschen, die durch Behinderungen aus dem normalen Rahmen herausfallen und nicht nach dem zweiten Gesetzbuch Behandlung finden. Darunter fallen Patienten auch Menschen mit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder einen theoretischen Anspruch auf Mehrbedarf aus verschiedenen Gründen. Diese Menschen werden nicht durch die ARGEn unterstützt, meist sind hier Kommunen oder Landkreise direkt verantwortlich. Wünschenswert wäre auch gewesen, auch Betroffene des SGB 12 in das Urteil einzubeziehen.
NachGedacht Info
nachgedacht - 9. Feb, 10:43
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