Karlsruhe hat entschieden! Antrag abgelehnt, ESM unter Auflagen genehmigt.
Und wie geht es nun weiter?
Die Börsen waren die ersten, die auf das Urteil reagierten.
Man hatte es insgeheim schon gewusst, dass und wie das BvG reagiert und entscheidet. Auch wenn die Sache noch nicht komplett entschieden ist und sich noch eine Weile hinzieht, ist schon jetzt klar, in welche Richtung die Sache insgesamt steuert. Das Gericht sah keinen Grund, den ESM Rettungsschirm zu kappen, eine Verfassungswidrigkeit besteht nach ihrer Meinung nicht.
Das Aber in der ganzen Sache besteht darin, dass die Haftung der Bundesrepublik begrenzt ist.
Letztlich, viele Paragraphen und Aufzählung von Verordnungen, die umfangreich eingewickelte Sache ist nun entschieden und die Eilanträge der Kläger sind abgewiesen. Es wird sich nun zeigen, was die Politik nachbessert und verändert und welche Entscheidungen im nächsten Schritt, dem Hauptsacheverfahren, gefällt werden.
Für die Freunde des ESM ist nun klar, dass sie weiter machen können, Europa unter einem Schirm zu retten. Unklar ist dabei aber, ob und wie sich die Sache letztlich wirklich an eine gute Sache für Europa darstellt. Das werden die Geschehnisse der kommenden Jahre zeigen, ob der Euro weiterhin Bestand hat oder ob die Eurozone vielleicht doch zerfällt. Deutschland agiert demnach nichts rechtswidrig, aber wahrscheinlich auch nicht fehlerfrei.
Die Auslegungen der ganzen Sache, welche nun zu mannigfaltigen Interpretationen führen, die im Bundestag und hauptsächlich in diversen Talkrunden stattfinden, wird den Fernsehabend wahrscheinlich noch eine ganze Weile beschäftigen. Für die kommenden Tage, aber hauptsächlich den Abend des 12. September haben Experten das Wort und sie werden auf nahezu jedem Kanal das Bild füllen und ihre Meinung kund tun. Welche Meinung ist aber nun die Richtige? Peter Gauweiler wird das Urteil zwar respektieren, in seinen Bemühungen wahrscheinlich auch nicht nachgeben. Und ich habe doch recht! Das Urteil unter Auflagen wird auch heißen, dass man sich, demokratisch oder nicht, auf Kompromisse einigt. Für seine Anhänger von der CSU ist die Entscheidung allerdings nicht akzeptabel. Das Urteil ist keine Stunde alt und schon wird über die Marionetten der Politik hergezogen. Vielleicht wäre es ja doch von Vorteil, wenn sich das reiche Bayern von der Bundesrepublik abspaltet. Mag sich dann doch das bayrische Verfassungsgericht mit seinen Rebellen herumschlagen, nicht auf Deutsch sondern bayrisch und danach gehts ins Hofbräuhaus, die Entscheidungbesaufen besiegeln.
NachGedacht.Info
Die Börsen waren die ersten, die auf das Urteil reagierten.
Man hatte es insgeheim schon gewusst, dass und wie das BvG reagiert und entscheidet. Auch wenn die Sache noch nicht komplett entschieden ist und sich noch eine Weile hinzieht, ist schon jetzt klar, in welche Richtung die Sache insgesamt steuert. Das Gericht sah keinen Grund, den ESM Rettungsschirm zu kappen, eine Verfassungswidrigkeit besteht nach ihrer Meinung nicht.
Das Aber in der ganzen Sache besteht darin, dass die Haftung der Bundesrepublik begrenzt ist.
Letztlich, viele Paragraphen und Aufzählung von Verordnungen, die umfangreich eingewickelte Sache ist nun entschieden und die Eilanträge der Kläger sind abgewiesen. Es wird sich nun zeigen, was die Politik nachbessert und verändert und welche Entscheidungen im nächsten Schritt, dem Hauptsacheverfahren, gefällt werden.
Für die Freunde des ESM ist nun klar, dass sie weiter machen können, Europa unter einem Schirm zu retten. Unklar ist dabei aber, ob und wie sich die Sache letztlich wirklich an eine gute Sache für Europa darstellt. Das werden die Geschehnisse der kommenden Jahre zeigen, ob der Euro weiterhin Bestand hat oder ob die Eurozone vielleicht doch zerfällt. Deutschland agiert demnach nichts rechtswidrig, aber wahrscheinlich auch nicht fehlerfrei.
Die Auslegungen der ganzen Sache, welche nun zu mannigfaltigen Interpretationen führen, die im Bundestag und hauptsächlich in diversen Talkrunden stattfinden, wird den Fernsehabend wahrscheinlich noch eine ganze Weile beschäftigen. Für die kommenden Tage, aber hauptsächlich den Abend des 12. September haben Experten das Wort und sie werden auf nahezu jedem Kanal das Bild füllen und ihre Meinung kund tun. Welche Meinung ist aber nun die Richtige? Peter Gauweiler wird das Urteil zwar respektieren, in seinen Bemühungen wahrscheinlich auch nicht nachgeben. Und ich habe doch recht! Das Urteil unter Auflagen wird auch heißen, dass man sich, demokratisch oder nicht, auf Kompromisse einigt. Für seine Anhänger von der CSU ist die Entscheidung allerdings nicht akzeptabel. Das Urteil ist keine Stunde alt und schon wird über die Marionetten der Politik hergezogen. Vielleicht wäre es ja doch von Vorteil, wenn sich das reiche Bayern von der Bundesrepublik abspaltet. Mag sich dann doch das bayrische Verfassungsgericht mit seinen Rebellen herumschlagen, nicht auf Deutsch sondern bayrisch und danach gehts ins Hofbräuhaus, die Entscheidung
NachGedacht.Info
nachgedacht - 12. Sep, 10:33
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