Samstag, 29. Oktober 2011

Urteil zum Domain-Missbrauch

Stellen sie sich vor
dass sie sich als politisch korrekter Bundesbürger auch über die Pfuscherei Arbeit ihrer Landesregierung ärgern informieren wollen und sie googeln nach dem passenden Link zur Landes- oder Bundesregierung. Der Link ist schnell gefunden, in dem Fall www.regierung-regierungsbezirk.de und der politisch korrekte User bekommt als nächstes einen Schlag, weil anstatt der politischen Information nackter Busen auf dem Monitor blitzt oder Pokerkarten zum spielen einladen. Eigentlich ein eindeutiger Missbrauch.
So sollen sich Unternehmen mit Sitz in Panama eindeutige Adressen in Bayern gesichert haben, worauf der Freistaat Bayern die Löschung der Adressen verlangt haben soll. Der 1. Zivilsenat des BGH gab dem Freistaat entsprach den Forderungen Bayerns. (Az. I ZR 131/10) Die Frage wäre, ob dies nun bundesweit Gültigkeit hat und welche Domainbezeichnungen für staatliche Stellen relevant sind. Reicht ein "Regierung" im Domainnamen aus, damit eine Regierungsstelle Ansprüche erheben kann? Kann die Stadt München die Domain www.stadt-muenchen.de allen für sich beanspruchen oder wo genau wird die Grenze zwischen einer zivilen und einer staatlichen Nutzung gezogen?
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