Dienstag, 2. Oktober 2012

Das Galaxy Tab 10.1 darf wieder verkauft werden

Ausgestanden ist die Sache aber noch lange nicht.
Verstösse und Verletzungen sind weiterhin an der Tagesordnung, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, manchmal könnte man meinen. die Kontrahenden haben nur deshalb ihre Designs entwickelt, um der Konkurrenz eins auszuwischen.
Für Samsung ist nun erst einmal ein guter Tag, man darf das Galaxy Tablet 10.1 verkaufen, die einzige Hürde, die dagegen stand, das Patent D504.889, ist nach Meinung eines Bezirksgerichtes nicht mehr verletzt. Zum Glück. Nicht nur, dass das Verkaufsverbot einen wirtschaftlichen Schaden für Samsung bedeutete, was wäre mit den nicht abgesetzten Tablets geschehen? Zumindest in den USA hätte man sie nicht einmal verschenken dürfen, letztlich wären die irgendwann veralteten und überholten Geräte in der Schrottpresse gelandet, ein ökonomischer Unsinn.
Vorerst ist es nun erst einmal damit vorbei. Man wird sich aber trotzdem weiterhin regelmässig vor Gericht treffen, weil Patente verletzt werden und so manche Technologien zufällig gleich aussehen.
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