Todeskandidat wird erschossen
25 Jahre hat Ronnie Lee Gardner
sein einsziges Opfer überlebt und nun wird der 49jährige auf eigenen Wunsch im Kugelhagel sterben. In Utah soll es tatsächlich die Möglichkeit geben, dass Delinquenten die Wahl zwischen vergiften und erschiessen haben. Ist es da nicht schmerzloser, den nassen Finger kurz an die 110V Steckdose zu halten?
Die Todesstrafe ist umstritten, was manche Menschen für gerechtfertigt halten, gilt für andere als unsinnige Barbarei. Trotz aller Diskussionen um die Täter, was ist mit den Todesopfern?Steht uns wirklich zu, gleiches mit gleichem zu vergelten?
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sein einsziges Opfer überlebt und nun wird der 49jährige auf eigenen Wunsch im Kugelhagel sterben. In Utah soll es tatsächlich die Möglichkeit geben, dass Delinquenten die Wahl zwischen vergiften und erschiessen haben. Ist es da nicht schmerzloser, den nassen Finger kurz an die 110V Steckdose zu halten?
Die Todesstrafe ist umstritten, was manche Menschen für gerechtfertigt halten, gilt für andere als unsinnige Barbarei. Trotz aller Diskussionen um die Täter, was ist mit den Todesopfern?Steht uns wirklich zu, gleiches mit gleichem zu vergelten?
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nachgedacht - 24. Apr, 17:45
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tj (Gast) - 24. Apr, 19:32
Man kann es nicht wissen
Eine der dummen Eigenschaften einer erfolgreich durchgeführten staatlichen Ermordung besteht darin, dass die Opfer so tot sind, dass sie nur sehr widerspenstig darüber berichten, ob sie Spaß bei der Sache hatten. Ob Erschießen, Vergiften, Köpfen, Hängen, Vergasen oder Elektrisieren die angenehmere Todesart ist? Selbst wenn man eine der Methoden ausprobiert hat, bekommt man nicht die Gelegenheit, sich mit den Alternativen zu beschäftigen. Doch, eine Alternative gibt es: Weiterleben.
Es ist nicht die Frage, wie man einen Menschen ermordet, die Frage ist, ob der Mensch überhaupt entscheiden darf, welche seiner Artgenossen weiter leben dürfen und welche nicht. Ich behaupte, ein Staat, der mit der verlogenen Begründung, Recht zu sprechen, über Leben oder Tod eines Angeklagten richtet, unterscheidet sich in nichts von dem Menschen, der des Mordes für schuldig befunden wurde - egal, mit welchen verlogenen Gesten er darüber nachdenkt, den Tod möglichst "human"zu gestalten.
Es ist nicht die Frage, wie man einen Menschen ermordet, die Frage ist, ob der Mensch überhaupt entscheiden darf, welche seiner Artgenossen weiter leben dürfen und welche nicht. Ich behaupte, ein Staat, der mit der verlogenen Begründung, Recht zu sprechen, über Leben oder Tod eines Angeklagten richtet, unterscheidet sich in nichts von dem Menschen, der des Mordes für schuldig befunden wurde - egal, mit welchen verlogenen Gesten er darüber nachdenkt, den Tod möglichst "human"zu gestalten.
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