Donnerstag, 4. Oktober 2012

Googles Hang Out on Air und die fehlende Rundfunklizenz

Was hat sich der Gesetzgeber hier wieder einfallen lassen?
Ehrlich gesagt, absolut nichts. Definitiv hat der Gesetzgeber noch nicht einmal in Ansätzen darüber nachgedacht, wie absurd die Anwendung des Rundfunkstaatsvertrages für eine neue und erweiterte Form des Chattens ist. Zur Erinnerung, Yahoo hatte bereits vor zehn Jahren in seinen Cahträumen die Möglichkeit geschaffen, Audioverbindungen für mehr als fünfzig Chatter anzubieten. Genutzt wurden die Chatmöglichkeiten zwar nicht hauptsächlich von Deutschen, theoretisch wäre es aber technisch möglich gewesen und vereinzelt hatten auch Freaks, irgendwo auf der Welt rundfunkähnliche Darbietungen durch das Internet geschickt, übermittelt mit jenem Angebot, das Yahoo zur Verfügung gestellt hatte. Das Witzige daran war, es hat kein Hahn danach gekräht. Nun aber sollen Abmahnungen wegen fehlender Rundfunklizenzen drohen? Warum Googles Hang Out? Skype bietet ähnliche Möglichkeiten und die rechtliche Situation ist nicht anders? Die theoretischen Sorgen der Landesmedienanstalten sind irgendwie nicht nachvollziehbar. Auch wenn man davon ausgehen könnte, dass, rein theoretisch, ein Nutzer 500 Personen oder mehr ansprechen könnte, wer tut das schon? Einen derart grossen Hang Out zu starten und durchzuführen, wäre wahrscheinlich eher eine Frage des Versammlungsrechts. Ein Artikel von Gunnar Sohn zum Thema macht deutlich, wie lächerlich die Argumente des Rundfunkrechts sind und warum sie nicht in die Zeit des Internets passen sondern gründlich reformiert und angepasst gehören.
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