Maulkorb für Buback
Beinahe wäre der Mord an Siegfried Buback
zu einer Aufklärung gekommen und nun ist eine Aufklärung in weitere Ferne gerückt.
Die Frage ist, was die Bundesrepublik gegen Verena Becker ausrichten kann und vor allem, will und ob das freigegebene Aktenmaterial über die Becker der Staatsanwaltschaft tatsächlich ausreicht. Der Auftritt des Sohnes es ermordeten Generalbundesanwaltes, Michael Buback bei Beckmann hat vielleicht zu dieser Entscheidung beigetragen. Die Frage ist, was will Bundesinnenminister Schäuble möglicherweise verschwinden lassen bzw vertuschen? Bubacks Interview bei Beckmann machte deutlich, daß es 1977 möglicherweise zu gravierenden Ermittlungsfehlern gekommen war oder anders herum gelesen, Verena Becker hatte möglicherweise mehr mit dem Verfassungsschutz gemeinsam, als offiziell werden soll. Schützenswerte geheimnisse dürfte es nach mehr als dreissig Jahren nicht mehr geben, die meisten der Beteiligten kommen langsam aber sicher ins Rentenalter und Geschichten aus der Bonner Republik der 70er Jahre dürften langsam nur noch historischen Wert haben. Also was soll das ganze dann?
Buback kann man verstehen, als dass er sich mit dem Tod seines Vaters die ganze zeit auseinandergesetzt hat. Es ist zu verstehen, daß er eigene Ermittlungen geführt hat und plausible Tatabläufe schildert. Aber sind diese nach drei Jahrzehnten noch in den Köpfen der Zeugen gespeichert? In einem Verfahren gegen Verena Becker wären sie kaum relevant. Es ist auch zu verstehen, daß Buback von der Entscheidung, daß die Beckersche Verfassungsschutzakte weiterhin gesperrt bleibt, bitter enttäuscht ist. Für ihn ist mit der Ablehnung eine lang ersehnte Tür zugeschlagen und wann sich eine neue auftut, ist ungewiss. Ebenso ungewiss sind die neuen Erkenntnisse, die man von einer eingesperrten Verena Becker, mittlerweile beinahe sechzig Jahre alt, gewinnen könnte. Was bringt es der Staatsanwaltschaft, wenn Verena Becker alles zugibt, was man ihr vorwirft, nur damit sie Ruhe hat? In welchem Licht steht die Bundesanwaltschaft, wenn sich herausstellt, daß eventuelle Erkenntnisse, die man von der Inhaftierten gewonnen hätte, falsche Erkenntnisse sind? Niemand kann sicher sein, daß sich auch eine Verena Becker an alle Einzelheiten erinnern kann und letztlich bleibt nichts anderes übrig, als nach Aktenlage anzuklagen.
Letztlich war es allerdings auch zu erwarten, daß derStaatssicherheitsBundesinnenminister, der so gerne den gläsernen Bundesbürger hätte, den eigenen Stall verdunkelt. Die Angelegenheit um Verena Becker ist hierbei sicherlich nicht die einzige Leiche, die im Bundesinnenkeller dahin modert.
NachGedacht Info
zu einer Aufklärung gekommen und nun ist eine Aufklärung in weitere Ferne gerückt.
Die Frage ist, was die Bundesrepublik gegen Verena Becker ausrichten kann und vor allem, will und ob das freigegebene Aktenmaterial über die Becker der Staatsanwaltschaft tatsächlich ausreicht. Der Auftritt des Sohnes es ermordeten Generalbundesanwaltes, Michael Buback bei Beckmann hat vielleicht zu dieser Entscheidung beigetragen. Die Frage ist, was will Bundesinnenminister Schäuble möglicherweise verschwinden lassen bzw vertuschen? Bubacks Interview bei Beckmann machte deutlich, daß es 1977 möglicherweise zu gravierenden Ermittlungsfehlern gekommen war oder anders herum gelesen, Verena Becker hatte möglicherweise mehr mit dem Verfassungsschutz gemeinsam, als offiziell werden soll. Schützenswerte geheimnisse dürfte es nach mehr als dreissig Jahren nicht mehr geben, die meisten der Beteiligten kommen langsam aber sicher ins Rentenalter und Geschichten aus der Bonner Republik der 70er Jahre dürften langsam nur noch historischen Wert haben. Also was soll das ganze dann?
Buback kann man verstehen, als dass er sich mit dem Tod seines Vaters die ganze zeit auseinandergesetzt hat. Es ist zu verstehen, daß er eigene Ermittlungen geführt hat und plausible Tatabläufe schildert. Aber sind diese nach drei Jahrzehnten noch in den Köpfen der Zeugen gespeichert? In einem Verfahren gegen Verena Becker wären sie kaum relevant. Es ist auch zu verstehen, daß Buback von der Entscheidung, daß die Beckersche Verfassungsschutzakte weiterhin gesperrt bleibt, bitter enttäuscht ist. Für ihn ist mit der Ablehnung eine lang ersehnte Tür zugeschlagen und wann sich eine neue auftut, ist ungewiss. Ebenso ungewiss sind die neuen Erkenntnisse, die man von einer eingesperrten Verena Becker, mittlerweile beinahe sechzig Jahre alt, gewinnen könnte. Was bringt es der Staatsanwaltschaft, wenn Verena Becker alles zugibt, was man ihr vorwirft, nur damit sie Ruhe hat? In welchem Licht steht die Bundesanwaltschaft, wenn sich herausstellt, daß eventuelle Erkenntnisse, die man von der Inhaftierten gewonnen hätte, falsche Erkenntnisse sind? Niemand kann sicher sein, daß sich auch eine Verena Becker an alle Einzelheiten erinnern kann und letztlich bleibt nichts anderes übrig, als nach Aktenlage anzuklagen.
Letztlich war es allerdings auch zu erwarten, daß der
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nachgedacht - 9. Sep, 10:34
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