Dienstag, 7. Juli 2009

Möllemanns trauriges Erbe - Die Millionenstrafe

Das ist nicht etwa Gold oder schlaue, niedergeschriebene Worte, sondern eine Strafe, mit welcher die FDP nun zu kämpfen hat.

Es geht um nicht weniger als 4,3 Millionen Euro, die den Liberalen aufgebrummt wurden und gegen die nun geklagt werden sollen. Mit der Strafe ahndete der Bundestagspräsident Verstöße gegen das Parteiengesetz durch die NRW-FDP unter ihrem damaligen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann. Es geht um Geldbeträge, die Möllemann scheibchenweise in die Kassen der FDP geschmuggelt haben soll. Man will ja nicht die Strafe insgesamt weg-klagen, immerhin aber soll die Summe nach unten korrigiert werden. 2,6 Millionen Euro hält man demnach für angemessen. Nicht so jedenfalls die FDP.Ob die Klage gegen den Bundestagspräsidenten Erfolg hat, ist ohnehin zweifelhaft, man darf gespannt sein.
Dennoch ist die Summe gering gegen jene, die bereits in der Vergangenheit von Parteien berappt werden mussten. Interessant ist auch der Punkt, dass man sich ausgerechnet mit der Strafzahlung bis ins jahr 2009 Zeit gelassen hat. Immerhin ist die Zahlung derartiger Summen, auch wenn sie die FDP nicht an den Rand des finanziellen Ruins bringt, im »Superwahljahr« ein Desaster. Im bevölkerungsreichsten Bundesland wäre damit eine politische Kraft im Bundestagswahlkampf wesentlich geschwächt.
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