Donnerstag, 28. Januar 2010

Familie Romeike bekommen Asyl in den USA

So ganz koscher
ist die Angelegenheit dann wohl doch nicht, ebenso nicht die US-Entscheidung. Wer nimmt eigentlich welche Drogen und vor allem wann wurden sie wem verabreicht?
Hannelore und Uwe Romeike finden es unchristlich, ihre Kinder dem deutschen Schulpflichtsystem zu unterwerfen, sie wollen ihre Kinder lieber selbst unterrichten. Unklar ist allerdings, was die Kinder selbst wollen, die wurden nicht gefragt und es scheint auch keinen Menschen zu interessieren. Stattdessen gibt man die christlich Verfolgten, die ausgerechnet in einem Staat, der von Christen regiert wird, verfolgt werden sollen. Wo bleibt eigentlich die Moral der Geschichte? Ehrlich gesagt, es gibt keine.
Eingeführt wurde die allgemeine Schulpflicht zuerst in Preussen im 18. Jahrhundert. Dem Einfluss Preussens im Norddeutschen Bund und später im Deutschen reich ist es zu verdanken, dass die Pflicht, eine Bildungsstätte zu besuchen, einheitlich vollzogen wurde. Auch nach 3 Kriegen gab es in 2 Deutschen Staaten eine Schulpflicht. Während sie in der Bonner Republik Ländersache war, wurde sie in der DDR zentralistisch und einheitlich geregelt, heraus kam die Allgemeinbildende Polytechnische Oberschule Aber können die Romeikes etwas derartiges bieten? Kann die christliche Familie eine umfassende Bildung ihrer Kinder sicherstellen? Es bleiben bei allen guten Vorsätzen Zweifel.
Die evangelikalen Christen beschäftigten schon vor einiger Zeit Medien und Polizei, also die ältesten Kinder der Familie durch die Polizei in die Schule gebracht wurden. Wie ein Experte soll Uwe Romeike erklärt haben er habe einen zunehmenden Verfall christlicher Werte an deutschen Schulen beobachtet. Was hier ebenfalls niemanden interessiert ist die Frage, wie es denn die Kinder finden. Ebenso wenig scheint die Tatsache, dass den Kindern unter diesen Umständen ein Teil sozialer Fertigkeiten und Kontakte fehlen, zu interessieren. Betrachtet man die Angelegenheit aus der Sichtweise der Kinder, ist es wenig glaubhaft, dass die Eltern in deren Sinne gehandelt haben. Die Absichten der Eltern mögen die besten gewesen sein, von Vorteil waren sie allerdings kaum.
Der bewilligte Asylantrag wäre vielleicht sogar ein Startschuss für weitere Flüchtlinge, denen das deutsche Schulsystem zu suspekt ist und die vielleicht ihre Kinder selbst unterrichten wollen. Die Frage ist nur, wie derartige Familien einen Hausunterricht finanzieren wollen. Ob nunals Asylanten in fremden Staaten oder als mutige Familienlehrer unter der Ägide des deutschen Grundgesetzes. Uwe Romeike hat seine Klaviere verkauft, um die Flucht vor dem deutschen Schulzwangsapparat zu finanzieren und der Rest? Ein wenig wird man beim Urteil des US-Richters daran erinnert, auf welche Weise die Judenverfolgung stattgefunden hatte. Aber die Bundesrepublik Deutschland mit dem Naziregime in einen Topf zu werfen und Gleichnisse herzustellen, die Romeikes in diesem Zusammenhang noch als Verfolgte darzustellen und Deutschland in Sachen Bildung von einem US-Gericht eine Menschenrechtsverletzung in die Schuhe zu jubeln, ist schon mehr als grenzwertig.
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