Street View: Verbote und Bedenkenträger
Das Bundesverfassungsgericht könnte Street View verbieten
heisst eine Schlagzeile von PC Games Hardware, die den eingefleischten Anwender des Dienstes beinahe den Blutdruck in die Höhe treiben könnte. Beinahe, denn eigentlich ist nichts geschehen aber es könnte.
Der Artikel bezieht sich auf die persönliche Meinung des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hassemer. Der wiederum ruft ein Urteil des BGV von 1983 (!) in Erinnerung, wonach es verboten ist, sich ein digitales Gesamtbild der Bundesbevölkerung zu machen. Die »Herrschaft über ihre persönlichen Daten« haben die Bundesbürger schon längst verloren, wenn sie diese jemals hatten. Herr Hassemer vergisst dabei eines, persönliche Daten werden vom Staat gehandelt wie Zitronen, egal ob es Finanzdaten sind, die man für ein paar Millionen aus dem Ausland ersteht oder ob es andere Behörden sind, die mit privaten Daten handeln.
Auch wenn Hassemer glaubt, dass sich die Meinung des BVG nicht ändern könne, dann könnte er sich geirrt haben. Bereits heute lassen sich mit sehr wenig Aufwand »digitale Gesamtbilder« erstellen, ob legal oder nicht. Ebenfalls dürfte ein Urteil, das 27 Jahre alt ist und aus einer Zeit stammt, in der es noch kein Internet in der heutigen Form und Möglichkeit gab, längst überaltert und der Zeit keinesfalls angepasst sein. Es wäre auch für einen Staat peinlich, den Fortschritt, wie er sich jetzt entwickelt, aufgrund von Verfassungsurteilen regulieren zu wollen, das Mittelalter ist bereits vorbei.
NachGedacht Info
heisst eine Schlagzeile von PC Games Hardware, die den eingefleischten Anwender des Dienstes beinahe den Blutdruck in die Höhe treiben könnte. Beinahe, denn eigentlich ist nichts geschehen aber es könnte.
Der Artikel bezieht sich auf die persönliche Meinung des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hassemer. Der wiederum ruft ein Urteil des BGV von 1983 (!) in Erinnerung, wonach es verboten ist, sich ein digitales Gesamtbild der Bundesbevölkerung zu machen. Die »Herrschaft über ihre persönlichen Daten« haben die Bundesbürger schon längst verloren, wenn sie diese jemals hatten. Herr Hassemer vergisst dabei eines, persönliche Daten werden vom Staat gehandelt wie Zitronen, egal ob es Finanzdaten sind, die man für ein paar Millionen aus dem Ausland ersteht oder ob es andere Behörden sind, die mit privaten Daten handeln.
Auch wenn Hassemer glaubt, dass sich die Meinung des BVG nicht ändern könne, dann könnte er sich geirrt haben. Bereits heute lassen sich mit sehr wenig Aufwand »digitale Gesamtbilder« erstellen, ob legal oder nicht. Ebenfalls dürfte ein Urteil, das 27 Jahre alt ist und aus einer Zeit stammt, in der es noch kein Internet in der heutigen Form und Möglichkeit gab, längst überaltert und der Zeit keinesfalls angepasst sein. Es wäre auch für einen Staat peinlich, den Fortschritt, wie er sich jetzt entwickelt, aufgrund von Verfassungsurteilen regulieren zu wollen, das Mittelalter ist bereits vorbei.
NachGedacht Info
nachgedacht - 21. Aug, 18:00
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